Wieder einmal Versagen des Veterinäramts Frankfurt am Main: diesmal Rattengift

Das Veterinäramt in Franfurt am Main erhielt nachfolgende Anfrage eines besorgten Mitbürgers:

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Betreff: Rattengift ohne Notwendigkeit ausgebracht – Gefahr für Hauskatzen und andere Tiere
Datum: Sat, 17 May 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Grundstück der Häuser (…) 60437 Frankfurt ist Rattengift in entsprechenden Köderboxen ausgebracht worden, ohne das tatsächlich ein akutes „Rattenproblem“ besteht. Wir wohnen direkt neben an und und haben hier seit Jahren keine Ratte gesehen. Auch zwei Nachbarinnen, die in diesem im Haus wohnen und mit denen ich gesprochen habe, haben keine Ratten gesehen. Auch weil es hier viele freilaufende Katzen gibt, erscheint die Annahme, es könnte hier zu viele Ratten geben, völlig absurd.
Stattdessen stellt das Rattengift eine Gefahr für unsere freilaufende Katze, andere freilaufende Hauskatzen und Wildtiere (z. B. gibt es hier viele Eichhörnchen) dar. Insbesondere stellt eine vergiftete Ratte für jede Hauskatze eine leichte Beute dar, so dass Vergiftungsgefahr für die Hauskatzen in der Umgebung besteht.
Ich bitte Sie daher umgehend zu prüfen, ob im vorliegenden Fall die Auslegung der Rattengiftköder aufgrund der fehlenden Notwendigkeit im Einklang mit dem Tierschutzgesetz steht, da diese Maßnahme ohne dass es ein akutes Rattenproblem gibt, Hauskatzen und Wildtiere unnötig gefährdet. Da es hier gar kein Rattenproblem gibt und somit keine Notwendigkeit für die Maßnahme besteht, sollte die Maßnahme darüber hinaus unter Berücksichtigung des langwierigen qualvollen Tods der ggf. vergifteten Ratten und Mäuse vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetztes auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden – ein vernünftiger Grund scheint hier ja nicht vorzuliegen. Bitte lassen Sie die Rattenköderboxen ggf. umgehend entfernen.
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Daraufhin antwortet das Veterinäramt:

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Von: 32.veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de 32.veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
Gesendet: Montag, 5. Mai 2025
Betreff: Rattengift ohne Notwendigkeit ausgebracht – Gefahr für Hauskatzen und andere Tiere

Sehr geehrter Herr (…)
danke für Ihre Mittelung, wir sind für Ihr Anliegen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Schädlingsbekämpfungsfirma, die die Köder ausgelegt hat. Oder an die Stelle die den Schädlingsbekämpfer beauftragt hat. Es liegt im Ermessen der Firma, ob Giftköder zur Bekämpfung von Ratten ausgebracht werden müssen. Ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz liegt hier nicht vor, da Ordnungsgemäß aufgestellte Giftköderboxen keine Gefahr für andere Tiere darstellen.
Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Veterinärwesen
-Sachgebiet Tierschutz-
Frankfurt am Main – Der Oberbürgermeister

Ordnungsamt – 32.62.1
Amtstierärztlicher Dienst
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main

069/212-47099;
069/212-47027

veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
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Bestimmt sind Rattengiftköder nicht das wichtigste Tierschutzthema. ABER

  • Der Tod und das vorausgehende Leiden unzähliger Tiere durch Giftaufnahme ist meistens länger anhaltend und geht vermutlich in viele Millionen. Dabei gibt es viele ungewollte Zufallsopfer. So auch diese Katze: s. unten.
  • Dass keine Gefahr für andere Tiere bestehe, ist falsch – je nach Örtlichkeit (die zu prüfen ist) besteht die Gefahr einer Sekundärvergiftung für Katzen und andere Tiere wie Marder, Greifvögel u.ä..
  • Die Aussage, dass die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme allein im Ermessen der Schädlingsbekämpfungsfirma liege, ist nicht richtig. Nach § 24 VwVfG ist das Veterinäramt verpflichtet, den unten beschriebenen Sachverhalt von Amts wegen zu prüfen, sobald ihm ein möglicher Verstoß bekannt wird.

Schmankerl am Rande: – Der zuständige Sachbearbeiter hat zwar seinen Namen nicht unter das Schreiben gesetzt; dafür hat er, vielleicht um trotzdem die Bedeutung seiner Behörde zu unterstreichen, das Adjektiv „Ordnungsgemäß“ mit groß begonnen – was „wirklich wichtig“ ist, wird halt groß geschrieben…

Unten auf dem Video: eine Katze ca. 20 min vor ihrem Tod…